WICHTIG:
Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird, und ob der/die behandelnde GesundheitspraktikerIn von der Krankenkasse anerkannt ist (jeder Krankenversicherer vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss seinem Leistungskatalog). Dies sollte auch auf der Versicherungspolice ersichtlich sein.
Ich habe die Anerkennung der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA und beim Erfahrungsmedizinischen Register EMR.
Dazu gehören:
Wenn Sie Ihren Krankenversicherer hier nicht finden, fragen Sie bitte direkt dort an.